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Konstanz und Mannheim bekommen Mietpreisbremse wieder

Mietpreisbremse: Mieterbund Baden-Württemberg lobt Ausweitung. Landesvorsitzender Winfried Kropp: „Überfällige Korrektur eines schweren Fehlers“

„Baden-Württemberg sichert einen erweiterten Schutz für Mieterinnen und Mieter, die von der angespannten Wohnungssituation im Land bedroht sind. Es ist gut, dass die Mietpreisbremse und eine Obergrenze für zulässige Mieterhöhungen ab dem Jahr 2027 zusätzlich in den drei Hochschulstädten Konstanz, Mannheim und Kehl gelten sollen,“ sagte der Landesvorsitzende des Mieterbunds Baden-Württemberg, Winfried Kropp. Er appellierte an die Mitglieder der Landesregierung, die Vorschläge der Landeswohnungsbauministerin Theresa Schopper in der nächsten Kabinettsitzung zu beschließen und so den Weg für besseren Mieterschutz freizumachen.

Etwa 300.000 Mieterhaushalte aus den Hochschulstädten Mannheim, Konstanz und Kehl profitieren davon, dass die Landesregierung den schweren politischen Fehler aus dem vergangenen Jahr „zumindest teilweise korrigiert. Niemand hatte verstanden, warum sich die Wohnungskrise in Mannheim oder Konstanz über Nacht verbessert haben sollte“. Der Mieterbund hatte das Gutachten, auf dessen Grundlagen die Landesregierung im Jahr 2025 die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten definiert hatte, wegen erheblicher Mängel kritisiert. „Trotz der jetzt angestrebten Korrekturen bestehen diese weiter fort,“ kritisierte Winfried Kropp, der auch Vorsitzender des Mieterbunds Bodensee ist. Denn eine ganze Reihe von Kommunen mit prekärer Wohnungsversorgung, gerade in der Bodenseeregion, sollen nach wie vor nicht in die sogenannte Gebietskulisse aufgenommen werden. Dazu zählen insbesondere die Städte Überlingen, Radolfzell und Singen (Hohentwiel):

Der Mieterbund Baden-Württemberg fordert eine qualifizierte Öffnungsklausel, die es betroffenen Städten ermöglich, einen Antrag auf Aufnahme in die Gebietskulisse zu stellen. Diese müsse durch Gutachten oder andere verfügbare Daten nachvollziehbar begründet werden. „Die Öffnungsklausel macht Mieterschutz nicht von möglicherweise unzureichenden Gutachtermodellen abhängig,“ erläutert Kropp das Mieterbund-Modell.

Für eine dreistellige Zahl von Wohnungsmietern aus Konstanz komme die Rechtsänderung zu spät. Sie mussten Mitte des Jahres einem hohen Mieterhöhungsverlangen des Wohnungsunternehmens Vonovia zustimmen. „Bei der Kappungsgrenze von 15 Prozent wäre die Mieterhöhung spürbar geringer ausgefallen. Die Ignoranz der ehemaligen Wohnungsbauministerin Nicole Razavi kostet die betroffenen Mieter mehrere hundert Euro im Jahr. Nicht alle können sich das leisten,“ beschreibt Kropp die Auswirkungen des politischen Handelns der alten Landesregierung.

Die Entwürfe der Rechtsverordnungen werden nach dem Beschluss des Ministerrats in die öffentliche Anhörung gegeben. Der Mieterbund werde darauf drängen, dass auch weitere Kommunen mit Wohnungsproblemen besseren Mieterschutz erhalten, kündigte Winfried Kropp an. Er wünscht sich dabei politische Unterstützung aus dem Landtag und lobte insbesondere das verlässliche Engagement der Konstanzer Wahlkreisabgeordneten Nese Erikli.

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