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Mietpreisbremse soll über 2025 hinaus gelten

Bundesregierung will Mietpreisbremse bis 2029 verlängern - Regelung gilt in Konstanz, Radolfzell, Singen, Überlingen, Eigeltingen, Reichenau und Büsingen a.H:

Als „Entscheidung auf den letzten Drücker“ bezeichnete der Vorsitzende des Deutschen Mieterbunds Bodensee, Winfried Kropp, die Einigung der Berliner Regierungsparteien zur Mietpreisbremse. Damit sei der Weg frei, diese Schutzregelung bis zum Jahr 2029 zu verlängern. In Städten und Gemeinden mit gefährdeter Wohnungsversorgung darf die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Verträgen maximal zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. „Dieser Betrag ist immer noch sehr hoch. Dennoch begrüßen wir das Signal des Gesetzgebers, dass bei Neuvermietungen die Preise nicht unbegrenzt steigen sollen,“ sagte Kropp. Ohne den Kompromiss in der Hauptstadt wäre die Mietpreisbremse im Jahr 2025 automatisch außer Kraft getreten.

Die Mietpreisbremse gelte nicht überall, betonte der Mieterbund Bodensee. Es sei Aufgabe der Landesregierungen, Gebiete mit angespannter Wohnungsmarktlage zu ermitteln und so eine Gebietskulisse festzulegen, in der dieser Schutz erforderlich sei. Im Landkreis Konstanz ist die Mietpreisbremse aufgrund der landesrechtliche Regelung in den großen Städten Konstanz, Radolfzell und Singen in Kraft. Außerdem muss sie in den Gemeinden Reichenau, Eigeltingen und Büsingen am Hochrhein beachtet werden.

Kropp forderte von der Landesregierung, die Rechtsverordnung zur Mietpreisbremse jetzt zu überarbeiten. „Die zugrunde liegenden Wohnungsmarkt-Daten sind zwischen sechs und sieben Jahre alt. Diese müssen dringend fortgeschrieben werden,“ begründet er seinen Vorstoß. Der Mieterbund Bodensee hofft dabei auf die politische Unterstützung der Landtagsabgeordneten Nese Erikli (Grüne) und Hans-Peter Storz (SPD).

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens müssten auch zahlreiche „Schlupflöcher“ geschlossen werden, betonte Winfried Kropp. So seien Neubauwohnungen nicht von der Mietpreisbremse erfasst. Dazu zählen alle Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 bezogen worden sind. Doch nach zehn Jahren könne man nicht mehr von einem Neubau sprechen.

Die Mietpreisbremse werde nicht staatlich überwacht, erläutert Kropp. Das Instrument sei vielmehr privatrechtlich. Mieterinnen und Mieter müssten Verstöße gegen die Vorschrift selbst rügen. Liege ein solcher Rechtsverstoß vor, könne die zu viel bezahlte Miete zurückgefordert werden. Dieser Anspruch sei jedoch auf 30 Monate begrenzt. Der Mieterbund Bodensee hilft seinen Mitgliedern, diese Ansprüche durchzusetzen.

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