Telekommunikationsgesetz beschlossen: Nebenkostenprivileg entfällt ab Juli 2024

Mieterbund begrüßt Wahlfreiheit, fordert aber Sicherstellung der Informationsmöglichkeit auch für Geringverdiener

(dmb) „Die Würfel sind gefallen. Vorbehaltlich der als sicher geltenden Zustimmung des Bundesrates entfällt die Umlagefähigkeit von Kabelgebühren auf die Mieter:innen ab Juli 2024“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, angesichts des gestrigen Beschlusses des Bundestages zum Telekommunikationsgesetzes (TKG). „Ein guter Tag für all diejenigen Mieter:innen, die längst von der klassischen Kabelversorgung weg sind und  beispielsweise über Internet fernsehen. Für diese bedeuten die monatlichen Kabelgebühren nämlich nur unnötige Mehrkosten.“

Der Deutsche Mieterbund hatte schon lange die Wahlfreiheit der Mieter:innen hinsichtlich der Versorgung mit Kabelfernsehen gefordert. Um einkommensschwache Mieter:innen aber nicht von der TV-Versorgung abzuschneiden, hatte er vorgeschlagen, die Umlage beizubehalten, allerdings ein Opt-out-Recht der Mieter:innen festzulegen. Dem ist der Bundestag nicht gefolgt. „Jetzt muss der Gesetzgeber die Übergangszeit bis 2024 nutzen, um zu gewährleisten, dass auch Geringverdiener das Recht auf Informationsmöglichkeiten behalten“, so Siebenkotten.

Der Deutsche Mieterbund befürwortet grundsätzlich den durch die Novelle des TKG  angestrebten Ausbau von Glasfaseranschlüssen. „Es kann aber nicht sein, dass allein die Mieter:innen zur Finanzierung der dafür erforderlichen Investitionen herangezogen werden, schon gar nicht im Wege von Betriebskosten, die – wie der Name schon sagt – den laufenden Betrieb sicherstellen, aber eben nicht zur Abwälzung der Aufwendungen für Investitionen missbraucht werden dürfen. Schnelles Internet für Deutschland ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen gemeinsam geschultert werden muss, indem der Staat dafür Förderprogramme aufsetzt“, sagt Siebenkotten.

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