Gipfelgespräche zur Wohnungspolitik mit mageren Ergebnissen

Bestätigung der unzureichenden Absprachen im Koalitionsvertrag

 

(dmb) „Die Vorstände der beiden Koalitionsfraktionen haben noch einmal die aus unserer Sicht unzureichenden Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag bestätigt. Mehr nicht“, kritisierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die jetzt bekannt gewordenen Ergebnisse der Gespräche von CDU/CSU und SPD im bayerischen Murnau. „Um die zum Teil extremen Mietpreissteigerungen vor allem in den Städten zu bremsen, reicht es nicht aus, den Umfang der Mieterhöhungen nach Modernisierungen von 11 Prozent auf 8 Prozent abzusenken oder bei der Mietpreisbremse den Vermieter zu verpflichten, die Vormiete offenzulegen. Das sind richtige Ansätze, sie gehen aber längst nicht weit genug.“

Siebenkotten kritisierte erneut die geplante Einführung eines Baukindergeldes. „Das Baukindergeld kostet Milliarden, leistet aber keinen Beitrag zur Lösung der bestehenden Wohnungsprobleme. Wer in der Lage ist, zu bauen oder Wohneigentum zu bilden, wird das Geschenk der Bundesregierung dankend mitnehmen, aber im Zweifel nicht in den Städten und Ballungsgebieten Eigentum bilden, sondern eher in ländlichen Gegenden. Insbesondere in den Städten wird das Baukindergeld von vorn herein eingepreist, das heißt, Wohneigentum wird noch teurer, und es droht eine neue Umwandlungswelle von Miet- in Eigentumswohnungen.“

Positiv wertete der Mieterbund-Direktor die Pläne, über eine Grundgesetzänderung sicherzustellen, dass auch nach 2019 der Bund Finanzmittel für den Bau von Sozialmietwohnungen zur Verfügung stellen kann. „Eine Milliarde Euro pro Jahr, also 500 Millionen Euro weniger als noch in diesem Jahr, werden aber nicht ausreichen.“

Um das Ziel zu erreichen, 1,5 Millionen neue Wohnungen in dieser Legislaturperiode zu bauen und den Anstieg der Mietpreise wirksam zu bekämpfen, sind aus Sicht des Deutschen Mieterbundes folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Vorrang für den Neubau bezahlbarer Mietwohnungen.
  • Mietobergrenzen für steuerlich geförderte Mietwohnungen.
  • Fördermittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau mindestens auf dem heutigen Niveau von 1,5 Milliarden Euro festschreiben.
  • Bodenpolitik reformieren und kurzfristig die angekündigte Enquete-Kommission für eine nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik einsetzen.
  • Beschränkung der Mieterhöhungsmöglichkeiten nach einer Modernisierung. Absenkung der Modernisierungsumlage von derzeit 11 auf 8 Prozent reicht nicht aus, eine Reduzierung auf 4 bis 6 Prozent ist notwendig.
  • Kappungsgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen einführen. 3 Euro/qm innerhalb von 6 Jahren, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sind zu viel. Hier muss auf 1,50 Euro/qm nachgebessert werden.
  • Nachbesserungen der Regelungen zur Mietpreisbremse, Streichung der Ausnahmetatbestände und Einführung von Sanktionen für Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten.
  • Gesetzliche Mindestanforderungen für Mietspiegel und eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

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