Bundesjustizministerin Barley bessert Mietrechtsentwurf nach

Mieterbund sieht positive Ansätze, fordert aber weitere Verbesserungen

Bundesjustizministerin Katarina Barley hat ihren Gesetzesentwurf zur Schärfung der Mietpreisbremse und zur Begrenzung der Mieterhöhungen nach Modernisierungen nachgebessert und sich dabei in einem wichtigen Punkt im Koalitionsstreit mit CDU/CSU weitgehend durchgesetzt.

Vorgesehen sind im neuen Referentenentwurf der Ministerin umfassende Auskunftspflichten des Vermieters. Wird beim Abschluss des Mietvertrages eine höhere Miete gefordert oder vereinbart, als mit der Mietpreisbremse vorgesehen ist (Vergleichsmiete + 10 %), muss der Vermieter die Ausnahmegründe offenlegen, die eine entsprechend höhere Miete rechtfertigen. Noch im Juli sah der Referentenentwurf eine Auskunftspflicht lediglich hinsichtlich der sogenannten Vormiete vor.

Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor Deutscher Mieterbund (DMB): „Das sind positive Ansätze bei den Regelungen zur Mietpreisbremse, die wir begrüßen. Eine umfassende Auskunftspflicht des Vermieters schafft die notwendige Transparenz und macht es dem Mieter unter Umständen auch leichter, die Mietpreisbremse zu ziehen.“

Da die Mietpreisbremse bisher nicht wie erhofft wirkt, muss der Gesetzgeber nachjustieren.

Siebenkotten: „Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes gehen die Verbesserungsvorschläge der Justizministerin allerdings nicht weit genug. Auch künftig wird die Mietpreisbremse nicht flächendeckend in Deutschland gelten, werden diverse Ausnahmebestimmungen und Sonderregelungen die Wirkungen der Mietpreisbremse einschränken und relativieren. Hier besteht nach wie vor Nachbesserungsbedarf.“

Der verbesserte Referentenentwurf ist heute in die Ressortabstimmung gegangen.

 

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