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Rechtswidrige Modernisierung in der Markgrafenstraße

Mieterinnen und Mieter in der Konstanzer Markgrafenstraße drohen Bauarbeiten, Lärm und vor allem drastische Mieterhöhungen. Doch die Modernisierungsankündigung ist rechtswidrig.

Vermieter macht viele rechtliche Fehler

Mieterinnen und Mieter in der Konstanzer Markgrafenstraße drohen Bauarbeiten, Lärm und vor allem drastische Mieterhöhungen. In den Häusern Nr. 51 bis 59, die zum Hindenburgblock gehören, hat die Wohnungseigentümerin, eine TARA GmBH aus Darmstadt, umfangreiche Modernisierungen der Wohnungen angekündigt. Nach Abschluss der Bauarbeiten soll die Miete um über ein Drittel steigen, berichtet Winfried Kropp, der Pressesprecher des Mieterbunds Bodensee. „Das Vermieter-Schreiben weist viele rechtliche Fehler auf.“, kritisiert Kropp. Daher habe der Mieterbund alle betroffenen Haushalte in einem Informationsschreiben über ihre Rechte informiert.

Umfangreiche Modernisierung angekündigt

Vier Baumaßnahmen will die TARA GmbH durchführen. So sollen neue, zweifach verglaste Fenster eingebaut werden, die bessere energetische Eigenschaften besitzen. Außerdem ist geplant, die gesamte Heizungsanlage zu erneuern. Die Wohnungen verfügen über eine Loggia, die an drei Seiten gedämmt werden soll. Außerdem sollen vor die Häuser zum Innenhof hin Balkone aus Stahl davorgestellt werden.

Vermieter will Mieter stärker erhöhen als gesetzlich erlaubt.

In der Modernisierungsankündigung wird den Mietern vorgerechnet, wie hoch ihre Miete ausfallen soll, nachdem die Bauarbeiten abgeschlossen sind. Diese Preissteigerung wird sehr hoch sein: So soll die Mieterin einer 66 Quadratmeter großen 3-Zimmerwohnung statt bislang 560 Euro künftig  761 Euro Kaltmiete bezahlen, eine Preissteigerung von über einem Drittel. Der Mieterbund hält diese Ankündigung  für rechtswidrig, denn: „Die TARA GmbH will eine Modernisierungsumlage in Höhe von elf Prozent der gesamten Investitionskosten verlangen. Doch seit dem 1. Januar 2019 darf die Umlage nur noch acht Prozent betragen,“ sagt Kropp. Der Mieterbund fragt: „Weiß eine Immobilienfirma, die an verschiedenen Standorten in Deutschland Wohnungen verwaltet, das nicht besser? Oder sollen hier Mieter getäuscht werden?“

Mieter müssen bei Modernisierung keine Zustimmungserklärung unterschreiben

Von allen Mietern wurde verlangt, der angekündigten Mieterhöhung bereits  vor Beginn der Bauarbeiten zuzustimmen. Doch das müssten sie nicht, sagt Kropp. Nach Abschluss einer Modernisierung müsse das Unternehmen die Kosten der Baumaßnahme und die Berechnung der Mieterhöhung anhand der tatsächlichen Kosten darlegen. Die betroffenen Mieter hätten dann drei Monate Zeit zur Prüfung, bevor die erhöhte Miete erstmals fällig werde. Daher empfiehlt der Mieterbund allen Mietern in der Markgrafenstraße, vor Baubeginn keiner Mieterhöhung zuzustimmen und keine verpflichtenden Erklärungen zu unterschreiben.

Instandhaltungskosten werden nicht erwähnt

Im Mietrecht werde unter einer Modernisierung  eine Baumaßnahme verstanden, die den Wohnwert einer Mietwohnung dauerhaft erhöht oder die zu einer Energieeinsparung beitragen kann. In diesem Fall müssten die Mieter die Kosten der Investition durch eine höhere Miete bezahlen und die Baumaßnahmen dulden. Doch nicht jede Baumaßnahme sei auch eine Modernisierung, so Kropp. Die Instandhaltung einer Wohnung sei Aufgabe der Eigentümer, die sie als Gegenleistung für die monatliche Mietzahlung erbringen müssen. Bei Modernisierungen müsse deshalb immer der Instandhaltungsanteil abgezogen werden. Die unterlasse die TARA GmbH jedoch.

Härtefälle geltend machen

Mieter können zudem einen Härtefall geltend machen, wenn sie befürchten, die erhöhte Miete nach der Modernisierung nicht  mehr bezahlen zu können. Wer sich auf diese gesetzliche Regelung berufen wolle, müsse schnell handeln, empfiehlt der Mieterbund. Denn ein solcher Einwand müsse bis spätestens  zum Ende des Monats, der auf die Zustellung der Modernisierungsankündigung folgt, eingereicht werden. Dies sei in der Markgrafenstraße am 31. März der Fall.

Kritik übt der Mieterbund auch an der kurzfristigen Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme. Zwischen Versand des Briefs und geplanten Baubeginn liegen gerade einmal sechs Wochen, gesetzlich vorgeschrieben sei jedoch eine Ankündigungsfrist von drei Monaten. Von der Modernisierung seien nach Mieterbund-Informationen zwischen 60 und 80 Haushalten betroffen. Viele davon werden vom Mieterbund mietrechtlich vertreten. „Die TARA GmbH hat bereits Post von uns bekommen.“

In einem Informationsschreiben haben wir die Bewohner in der Markgrafenstraße über ihre Rechte aufgeklärt.

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