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Rauchmelder: Konstanzer WOBAK-Mieter bekommen Geld zurück

Die Miete für Rauchmelder sind keine Betriebskosten, entschied der Bundesgerichtshof. Die Wohnungsbaugesellschaft WOBAK setzt das nach Verhandlungen mit uns um.

Wer bezahlt den Rauchmelder? Diese Frage sorgt für Auseinandersetzungen, seitdem diese kleinen Warngeräte in allen Wohn-  und Schlafräumen eingebaut werden müssen. Viele größere Wohnungsbaugesellschaften haben die Rauchmelder nicht etwa gekauft, sondern beispielsweise von Abrechnungsgesellschaften gemietet. Die Mietkosten wurden den Mieterinnen und Mietern im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen in Rechnung gestellt. Doch diese verbreitete Praxis ist rechtswidrig, stellte der Bundesgerichtshof kürzlich fest.

Das Urteil betrifft auch die städtische Wohnungsbaugesellschaft WOBAK, die ebenfalls die Rauchmelder gemietet hat. Der Mieterbund Bodensee hatte die Rückerstattung dieser zu Unrecht verlangten Beträge gefordert und mit der WOBAK darüber verhandelt. Der Mieterbund-Vorsitzende Herbert Weber und WOBAK-Geschäftsführer Jens-Uwe Götsch haben sich nun über die Modalitäten der Rückerstattung der zu viel bezahlten Betriebskosten geeinigt.

Nach der von beiden Seiten unterschriebenen Vereinbarung wird die WOBAK die Kosten der Rauchmeldermiete aus dem Jahr 2021 durch eine Verrechnung mit der nächsten Betriebskostenabrechnung erstatten. Dies mache pro Haushalt je nach Wohnungsgröße und Zahl der installierten Rauchmelder etwa neun bis 20 Euro aus, erläutert Herbert Weber. Dafür sei es zu aufwändig, alle Betriebskostenabrechnungen zu korrigieren und neu an alle Mieterhaushalte zu versenden.

Haushalte, die letztes Jahr aus einer WOBAK-Wohnung ausgezogen sind und keine Betriebskostenabrechnung mehr zu erwarten haben, erhalten eine Überweisung. WOBAK-Geschäftsführer Jens-Uwe Götsch sagte zur Einigung: „Für die WOBAK als städtisches Unternehmen mit sozialer Verantwortung stehen die Mieterinnen und Mieter im Mittelpunkt. Nach der endgültigen Klärung dieser offenen Rechtsfrage ist es für uns selbstverständlich, dass wir unseren Mietern diese Kosten erstatten.“

Herbert Weber empfiehlt allen Mietern: „Überprüfen Sie Ihre Betriebskostenabrechnung, ob sie Kosten der Rauchmelder-Miete enthält.“ Wenn das aus der Abrechnung nicht hervorgehe, hätten Mieter das Recht, die Belege der Betriebskosten einzusehen. Einwände gegen eine Betriebskostenabrechnung müssen spätestens ein Jahr nach Zugang der Abrechnung  geltend gemacht werden. Dabei helfe der Mieterbund seinen Mitgliedern.

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