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Mieterinnen und Mieter schützen – Mietpreisbremse jetzt verlängern

Mieterbund Baden-Württemberg und Deutscher Gewerkschaftsbund appellieren an Ministerpräsidenten

Deutscher Mieterbund und Deutscher Gewerkschaftsbund appellieren gemeinsam an Ministerpräsident Kretschmann, sich für die Verlängerung der Mietpreisbremse einzusetzen. Die von der Großen Koalition im Jahr 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mietforderungen. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum und damit soziale Strukturen in den Wohngebieten zu erhalten. Durch den Bruch der Ampelregierung ist die vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse, die bis zum 31. Dezember 2025 befristet ist, gefährdet. „Es ist dringend notwendig, die Verlängerung der Mietpreisbremse noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen“, erklärt Rolf Gaßmann, Landesvorsitzender des Deutschen Mieterbundes. „Ohne die Verlängerung der Mietpreisbremse kann die Landesregierung keine neue Rechtsverordnung über den 31. Dezember 2025 hinaus erlassen.

Gerade für Baden-Württemberg ist die Verlängerung von großer Bedeutung. Die hohe Lebensqualität und die große Wirtschaftskraft des Landes drückt sich in hohen Wohnkosten aus. Die Mietenpreise liegen über dem Bundesdurchschnitt. 16 der 30 deutschen Städte mit den höchsten Mieten liegen in Baden-Württemberg. Die Entwicklung der Mietpreise, insbesondere der Wiedervermietungsmieten, hat eine unkontrollierte Dynamik angenommen. Manche Vermieter nutzen den Wohnungsmangel schamlos aus und verlangen Wuchermieten von 30 Euro / qm und mehr. Selbst für Haushalte mit mittlerem Einkommen ist inzwischen die Wohnkostenbelastung nur schwer tragbar. Nach einer aktuellen Studie des Öko-Instituts ist heute jeder dritte Mieterhaushalt durch seine Wohnkosten überlastet. Bundesweit müssen 3,1 Millionen Haushalte sogar mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens für das Wohnen aufbringen.

Die Mietpreisbremse schützt in Baden-Württemberg über vier Millionen Menschen (rund 36 Prozent der Bevölkerung) in 89 Städten und Gemeinden vor überhöhten Mietforderungen. Dieser Schutz ist keineswegs nur in Städten und Ballungsräumen unerlässlich. Betrachtet man die Mietpreisbegrenzungsverordnung, welche die Landesregierung zur Mietpreisbremse erlassen hat, so fällt auf, dass in der vom F+B-Institut nach wissenschaftlichen Kriterien erstellten Gebietskulisse nicht nur große Städte wie Stuttgart, Freiburg, Mannheim, Karlsruhe und Reutlingen enthalten sind, sondern auch kleine Gemeinden wie zum Beispiel Schallbach (830 Einwohner) oder Bubsheim (1.429 Einwohner). Angespannte Wohnungsmärkte, in denen die ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist, sind im ganzen Land verbreitet.

Bei einem Ende der Mietpreisbremse drohen unkalkulierbare Folgen für die angespannten Wohnungsmärkte im Land. Bei Abschluss neuer Mietverträge existieren dann ab 2026 keinerlei Beschränkungen zur Miethöhe, da auch der sogenannte Mietwucher, mit dem theoretisch gegen unangemessen hohe Mieten vorgegangen werden kann, in der Praxis aufgrund bürokratischer Hürden kaum Anwendung findet. Die hohen Angebotsmieten werden die Bestandsmieten weiter in die Höhe treiben, weil die ungebremsten Wiedervermietungsmieten in die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete einfließen. Die Kostenspirale an den Wohnungsmärkten wird steil nach oben gehen.

Als zynisch und realitätsfern bezeichnet Gaßmann die Aussagen von Wohnungspolitikern, die die Mietpreisbremse mit Sprüchen wie „gegen steigende Mieten brauchen wir nicht mehr Regulierung, sondern mehr Wohnungen“ polemisieren. Die Realität sieht, gerade auch in Baden-Württemberg, anders aus: Die Wohnraumbedarfsanalyse, die das Prognos-Institut im Auftrag der Landesregierung erstellt hatte, hatte für das Jahr 2015 eine „Wohnbaulücke“ von 85.000 Wohnungen festgestellt. Damit langfristig ausgeglichene Wohnungsmärkte in Baden-Württemberg erreicht werden können, wurde eine jährliche Neubauleistung von 65.000 Wohnungen als erforderlich angesehen. Bis heute ist der Wohnungsmangel jedoch kontinuierlich weiter angewachsen. Nach den Zahlen des Statistischen Landesamtes wurden in den zehn Jahren, 2014 bis 2023, durchschnittlich jährlich nur 34.365 Wohnungen neu gebaut. Der Rückgang der Baugenehmigungen zeigt, dass die Baukrise nicht überwunden ist. Gaßmann: „Es ist offensichtlich, dass der Wohnungsneubau in absehbarer Zeit den Wohnungsmangel nicht überwinden und folglich auch die Mieteninflation nicht stoppen kann. Deshalb sind ordnungspolitische Maßnahmen, wie die Mietpreisbremse, unverzichtbar, wenn Wohnen nicht zu einem unbezahlbaren Luxusgut werden soll.“

Ebenso wenig trifft das Argument der Mietpreisbremsengegner zu, die Regelung würde Investitionen in den Wohnungsbau behindern. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 bezugsfertig oder die umfassend modernisiert wurden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Gaßmann: „In den angespannten Wohnungsmärkten ist die Mietpreisbremse als Schutzinstrument unersetzlich. Es ist wichtig, dass sich die Landesregierung jetzt für eine Verlängerung des Bundesgesetzes zur Mietpreisbremse einsetzt. Die Landesregierung muss eine Folgeverordnung der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg, die bereits zum 30. Juni 2025 ausläuft, auf Grundlage der geltenden Regelungen zumindest bis zum 31.12.2025 erlassen.“

Der Deutsche Mieterbund (Berlin) hat alle Bundestagsabgeordneten angeschrieben und aufgefordert die Verlängerung der Mietpreisbremse noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen.

 

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